Für Maschinen, Geräte und Gegenstände wurden im ADR 2019 neue Klassifizierungsvorschriften aufgenommen, was zur Folge hatte, dass der Unterabschnitt 1.1.3.1b) im ADR 2019 gestrichen wurde. (Übergangszeit nach ADR 2021 Unterabschnitt 1.6.1.46 ist abgelaufen, wobei die allgemeine Übergangsvorschrift nach ADR 2023 nicht greift, da schon der Zeitraum im ADR 2021 festgelegt war)
Das Problem war, das in vielen ADR-Staaten im Bezug der Anwendung/Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.1b) Einzellösungen erlassen wurden, was natürlich die Beförderung über Ländergrenzen nicht vereinfacht hat. Auch gab es durch ADR-Staaten immer mehr Anträge, um auf Grund der Entwicklung bei Maschinen, Geräte oder Gegenstände, welche gefährliche Stoffe enthalten, Freistellungen im ADR für diese zu bekommen.
Eine komplette Freistellung für Maschinen, Geräte oder Gegenstände wird es nicht mehr geben, aber über die Sondervorschriften bei den entsprechenden UN-Nummern gibt es Reglungen, vielleicht auch Freistellungsmöglichkeiten!! Und somit sind wir wieder bei der Klassifizierung.
Schon im ADR 2013 bzw. ADR 2015 gab es über die Sondervorschrift 363 im Bezug des Unter-abschnitt 1.1.3.1 neue Reglungen.
Im ADR 2017 wurden dann Reglungen über die Sondervorschriften bei den neuen UN 3166,
UN 3171, UN 3528, UN 3529 und UN 3530 aufgenommen, wobei es im ADR 2019 es noch mal Änderungen gab.
Im ADR 2019 wurde der neue Abschnitt 2.1.5 „Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g“ aufgenommen und gleichzeitig wurden in der Tabelle A Abschnitt 3.2.1 zwölf neue UN-Nummer (UN 3537 bis UN 3548) neu hinzugefügt.
Im ADR 2021 diverse Änderungen bei den entsprechenden UN-Nummer und den dazugehörigen Sondervorschriften (Streichung von Sondervorschriften bei den entsprechenden UN-Nummern bzw. textliche Änderung in den dazugehörigen Sondervorschriften).
Im ADR 2023 wurde bei UN 3538 eine neue Sondervorschrift 396 aufgenommen die besagt: "Ungeachtet der Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.6.5 dürfen große und wiederstandsfähige Gegenstände mit angeschlossenen Gasflaschen mit geöffneten Ventilen befördert werden, vorausgesetzt die Buchstaben a) bis f) werden beachtet."
In dem Seminar möchte ich Ihnen aufzeigen:
Zeit: 8 Unterrichteinheit a. 45 min (1 Tag von 09.00 bis 16.00 Uhr) Teilnehmergebühr: 250 Euro (In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel enthalten)
Nachweis/ Zertifikat: Teilnahmebestätigung über Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR je Teilnehmer