Seminar: Auf Anfrage jederzeit Möglich auch kuzfristig !!!
Maschinen, Geräte und Gegenstände - neue
Klassifizierungsvorschriften seit ADR 2019
Für Maschinen, Geräte und Gegenstände wurden im ADR 2019
neue Klassifizierungs-vorschriften aufgenommen, was zur Folge hatte, dass der Unterabschnitt
1.1.3.1b) im ADR 2019 gestrichen wurde. (Übergangszeit nach Unterabschnitt 1.6.1.46
noch bis 31.12.2022)
Das Problem war, das in vielen
ADR-Staaten im Bezug der Anwendung/Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.1b)
Einzellösungen erlassen wurden, was natürlich die Beförderung über
Ländergrenzen nicht vereinfacht hat. Auch gab es durch ADR-Staaten immer mehr
Anträge, um auf Grund der Entwicklung bei Maschinen, Geräte oder Gegenstände,
welche gefährliche Stoffe enthalten, Freistellungen im ADR für diese zu
bekommen.
Eine komplette Freistellung für Maschinen,
Geräte oder Gegenstände wird es nicht mehr geben, aber über die
Sondervorschriften bei den entsprechenden UN-Nummern gibt es Reglungen,
vielleicht auch Freistellungsmöglichkeiten!! Und somit sind wir wieder bei der
Klassifizierung.
Schon im ADR 2013 bzw. ADR 2015
gab es über die Sondervorschrift 363 im Bezug des Unterabschnitt 1.1.3.1 neue
Reglungen.
Im ADR 2017 wurden dann Reglungen
über die Sondervorschriften bei den neuen UN 3166, UN 3171, UN 3528, UN 3529
und UN 3530 aufgenommen, wobei es im ADR 2019 es noch mal Änderungen gab.
Im ADR 2019 wurde der neue
Abschnitt 2.1.5 „Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die
gefährliche Güter enthalten, n.a.g“ aufgenommen und gleichzeitig wurden in der
Tabelle A Abschnitt 3.2.1 zwölf neue UN-Nummer (UN 3537 bis UN 3548) neu
hinzugefügt.
Im ADR 2021 diverse
Änderungen bei den entsprechenden UN-Nummer und den dazugehörigen
Sondervorschriften (Streichung von Sondervorschriften bei den entsprechenden UN-Nummern
bzw. textliche Änderung in den dazugehörigen Sondervorschriften).
In dem Seminar möchte ich Ihnen
aufzeigen: · Wer ist für die
Klassifizierung verantwortlich · Wie erfolgt die
Zuordnung von Gegenständen und was ist dabei zu beachten
· Welche UN-Nummern
betrifft es nicht · Wie ist die
Klassifizierung bei Gegenständen mit mehreren gefährlichen Stoffen · Welche
Einzeleintragungen, Gattungseintragungen und spezifische
n.a.g.-Eintragungen betrifft es
· Was ist dabei zu
beachten · Ich zeige Ihnen ein Verfahrensschema
zur Einstufung von Gegenständen, die gefährliche Güter enthalten nach ADR 2019
· Erläuterungen an
Beispielen aus der Praxis · Wie sieht es bei den
UN 3090, UN 3091, UN 3480, UN 3481 und UN 3536 aus · Wer überwacht · Wer muss bei
Verstößen mit einem Bußgeld rechnen
Zeit: 8 Unterrichteinheit a. 45 min (1 Tag von 09.00 bis 16.00 Uhr)
Teilnehmergebühr: 250 Euro (In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel
enthalten)
Nachweis/
Zertifikat: Teilnahmebestätigung
über Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR
für jeden Teilnehmer