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Maschinen, Geräte und Gegenstände
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neue Klassifizierungsvorschriften seit ADR 2019

Für Maschinen, Geräte und Gegenstände wurden im ADR 2019 neue Klassifizierungs-vorschriften aufgenommen, was zur Folge hatte, dass der Unterabschnitt 1.1.3.1b) im ADR 2019 gestrichen wurde. (Übergangszeit nach Unterabschnitt 1.6.1.46 noch bis 31.12.2022)

Das Problem war, das in vielen ADR-Staaten im Bezug der Anwendung/Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.1b) Einzellösungen erlassen wurden, was natürlich die Beförderung über Ländergrenzen nicht vereinfacht hat. Auch gab es durch ADR-Staaten immer mehr Anträge, um auf Grund der Entwicklung bei Maschinen, Geräte oder Gegenstände, welche gefährliche Stoffe enthalten, Freistellungen im ADR für diese zu bekommen.

Eine komplette Freistellung für Maschinen, Geräte oder Gegenstände wird es nicht mehr geben, aber über die Sondervorschriften bei den entsprechenden UN-Nummern gibt es Reglungen, vielleicht auch Freistellungsmöglichkeiten!! Und somit sind wir wieder bei der Klassifizierung.

Schon im ADR 2013 bzw. ADR 2015 gab es über die Sondervorschrift 363 im Bezug des Unterabschnitt 1.1.3.1 neue Reglungen.

Im ADR 2017 wurden dann Reglungen über die Sondervorschriften bei den neuen UN 3166, UN 3171, UN 3528, UN 3529 und UN 3530 aufgenommen, wobei es im ADR 2019 es noch mal Änderungen gab.

Im ADR 2019 wurde der neue Abschnitt 2.1.5 „Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g“ aufgenommen und gleichzeitig wurden in der Tabelle A Abschnitt 3.2.1 zwölf neue UN-Nummer (UN 3537 bis UN 3548) neu hinzugefügt.

Im ADR 2021 diverse Änderungen bei den entsprechenden UN-Nummer und den dazugehörigen Sondervorschriften (Streichung von Sondervorschriften bei den entsprechenden UN-Nummern bzw. textliche Änderung in den dazugehörigen Sondervorschriften).

In dem Seminar möchte ich Ihnen aufzeigen:
· Wer ist für die Klassifizierung verantwortlich
· Wie erfolgt die Zuordnung von Gegenständen und was ist dabei zu beachten
· Welche UN-Nummern betrifft es nicht
· Wie ist die Klassifizierung bei Gegenständen mit mehreren gefährlichen Stoffen
· Welche Einzeleintragungen, Gattungseintragungen und spezifische n.a.g.-Eintragungen
   betrifft es
· Was ist dabei zu beachten
· Ich zeige Ihnen ein Verfahrensschema zur Einstufung von Gegenständen, die gefährliche
  Güter enthalten nach ADR 2019
· Erläuterungen an Beispielen aus der Praxis
· Wie sieht es bei den UN 3090, UN 3091, UN 3480, UN 3481 und UN 3536 aus
· Wer überwacht
· Wer muss bei Verstößen mit einem Bußgeld rechnen

Zeit:                              8 Unterrichteinheit a. 45 min (1 Tag von 09.00 bis 16.00 Uhr)

Teilnehmergebühr:     250 Euro (In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel enthalten)

Nachweis/ Zertifikat: Teilnahmebestätigung über Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR
                                      für jeden Teilnehmer

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