Gefahrgutausbildung:

 


Für den sicheren Gefahrgut-Transport auf der Straße ist geschultes Personal zwingend erforderlich, deshalb müssen Gefahrgutfahrer eine Schulung mit anschließender Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) besuchen.

Sie benötigen solch eine Fahrerschulung?    Ich kann Ihnen helfen!



Gerald Dünnebier,

Gefahrgutbeauftragter (S), Referent nach Gefahrgutrecht, welcher für verschiedene Lehrgangsveranstalter als externer Referent tätig ist und staatlich anerkannter Lehrgangträger nach Sprengstoffrecht.

Vor der IHK München und Oberbayern habe ich an den geforderten Expertengesprächen mit Erfolg teilgenommen, und somit die Ausbildungsgenehmigung für die Durchführung des

  • Gefahrgutbeauftragter (S)
  • Basiskurs
  • Auffrischungsschulung
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1   und
  • Aufbaukurs Klasse 7

erhalten.


Der Gefahrgutbeauftragte:





Unterweisung von Personen:

Durch die Änderung im Kapitel 1.3 seit dem  ADR 2011 wird auf die Unterweisung von Personen im Zusammenhang mit Kapitel 1.4 immer mehr Bedeutung beigemessen.

Was natürlich auch in der GGVSEB seinen Niederschlag findet

Nähere Information zu diesem Thema unter dem Reiter „ Unterweisung“ !!

Diese Unterweisung  kann ich für Sie übernehmen, wobei ich auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens in der Schulung speziell eingehe, damit die entsprechenden Gefahrgutvorschriften durch Ihre Mitarbeiter richtig angewandt werden können.

Auch sollen die Lehrgangsteilnehmer dabei auf den neusten Stand der GGVSEB/ADR gebracht werden, da sich diese Vorschriften bekanntlich aller 2 Jahre ändern.


Maschinen, Geräte und Gegenstände neue Klassifizierungsvorschriften seit ADR 2019






Verpackungsgruppen sind ein Anhaltspunkt für den Gefahrengrad eines Stoffes!
 

VG nach ADR.pdf (43.91KB)
VG nach ADR.pdf (43.91KB)





Traktor – Kennzeichnungspflichtig?